Ehrlich währt am längsten

Ein hervorragendes Beispiel für einen wahrhaft „guten Start“ in eine langfristige Kundenbeziehung lieferte mir ein Unternehmen per E-Mail.

Im Betreff: Ihre Anfrage / bitte ergänzen Sie Ihre Daten

Im Text verwies man dann auf ein kürzlich geführtes Telefonat mit mir und bat mich, meine Kontaktdaten über einen Link zu vervollständigen, incl. Geburtsdatum, um mir auch wirklich ein realistisches Angebot machen zu können.

Ich war dort mit einer Adresse in  der Bahnhofstraße gelistet. Hatte ich wohl bei dem Telefonat so angegeben.

Allerdings gibt es in unserem Ort weder eine Bahnhofstraße – noch kann ich mir vorstellen diese Adresse irgendwann irgendjemandem genannt zu haben. Auch die Mailadresse, unter der man mich anschrieb, ist eine Adresse, die ich nie für Anfragen verwenden würde.

Eine wahrhaft gute Idee, eine neue Kundenbeziehung gleich mit einer Schwindelei zu beginnen.

Meint dieses Unternehmen wirklich, dass ihre künftigen Kunden so naiv sind und darauf reinfallen? Habe ich vielleicht doch mit jemandem telefoniert? Hat mein Erinnerungsvermögen so deutlich nachgelassen? Und gibt es jetzt in Haibach jetzt vielleicht doch eine Bahnhofstraße ?

Mein Tipp: Auch wenn der Markt sicherlich manchmal ungewöhnliche Methoden erfordert, um gesehen zu werden und erfolgreich zu sein. Seien Sie ehrlich und fair in Ihrer Kommunikation mit Ihren Kunden. Von Anfang an !

„Ehrlich währt am längsten“ heißt ein Sprichwort, das man mir schon in meiner Kindheit beigebracht hat, und das bestimmt auch heute noch gilt.

Viele Grüße

Hubert Baumann

2 Kommentare

  1. Offensichtlich handelt es sich dabei doch um ein – verbotenes – Werbeemail. Deren Flut dämme ich seit Jahren mit einer standardisierten Antwortmail ein. Gerade heute auch wieder. Eine solche Webemail beantworte ich so:

    —————————————————————
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    tag-täglich erhalten wir (leider) zahllose Werbe-Emails. Diese können und wollen wir unmöglich alle lesen und schon gar nicht jeweils individuell beantworten. Werbe-E-Mails werden deshalb automatisch wie folgt beantwortet:

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind unerwünschte Werbe-Emails verboten. Bitte unterlassen Sie künftig weitere Emails sowie eventuelle Werbe-Telefaxe. Andernfalls müssten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt für alle unten angeführten Firmen und deren Email-Adressen.

    Mit farbenfrohen und ☺ freundlichen Grüßen aus Eggenstein-Leopoldshafen, Ihr
    Opti-Maler-Partner, Werner Deck
    —————————————————————

    Im Wiederholungsfall, was vorkommt, wird das werbende Unternehmen anwaltlich abgemahnt.

    Mit farbenfrohen und :-) Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
    Werner Deck

    1. Lieber Maler Deck,

      ich halte es für anständig, so eine SPAM-Werbemail in höflicher,
      aber bestimmerter Manier, so wie von Ihnen praktiziert, an den
      Absender zu schicken. Es ist allerdings leider in vielen Fällen
      nicht zielführend. Das Gegenteil ist sogar oftmals der Fall.
      Der Spammer erhält dadurch eine Bestätigung, dass die von ihm
      angeschriebene Emailadresse aktiv abgefragt wird. Es hebt den
      Wert der Adresse.

      Um die Zahl weiterer Werbeemails auf diese Adresse nicht zu
      erhöhen ist es meiner Meinung nach besser, die Email einfach
      löschen. Wenn der Absender der gleiche ist, kann man die
      Absenderadresse auf die Blacklist des Spamfilters setzen.

      Spamfreie Grüße
      Rudolf Maier

Kommentare sind geschlossen.