Über die Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG)

Ein Unternehmen ist schnell gegründet. Ist die Entscheidung für eine Selbständigkeit erst mal getroffen, genügt in vielen Fällen der Gang zum Gewerbeamt auf der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung zur Beantragung eines Gewerbescheins.

Gut beraten ist jedoch, wer sich zudem im Vorfeld Gedanken
über die künftige Rechtsform seines Unternehmens macht.

Grundsätzliche Optionen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaft
oder die Kapitalgesellschaft.

Personengesellschaften sind beispielsweise die Kommanditgesellschaft  (KG) und die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft). Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um Kapitalgesellschaften.

Neben diesen „Klassikern“ ist seit dem Jahr 2008 auch die Unternehmergesellschaft (UG) ein mögliches Denkmodell – insbesondere für kleinere Unternehmen und Neugründer.

Ähnlich wie bei der aus dem Englischen bekannten Limited (Ltd) kann die Unternehmergesellschaft bereits ab einer Einlage von 1 EUR gegründet werden. Die UG verbindet damit die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit den Vorteilen einer geringen Einlage und damit niedriger Kapitalbindung. Die erwirtschafteten Gewinne müssen jedoch anteilig so lange dem Kapital zugeführt werden, bis nach x Jahren das Kapital einer GmbH erreicht ist.

Über nähere Details dieser sicherlich interessanten Rechtsform sollten sich Interessenten im Rahmen ihrer Gründungsberatung informieren. Alternativ geben Rechtsanwälte und / oder Steuerberater konkrete Auskunft, um insbesondere unternehmensspezifische Haftungsfragen und die individuelle steuerliche Situation in die Überlegung mit einbeziehen zu können.

INTERNETHANDEL-Titelbild-Nr.-101-03-2012-Die-Mini-GmbH-1 Über die Mini-GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG)Um die Mini-GmbH, wie die Unternehmergesellschaft aufgrund ihrer geringen Einlage auch genannt wird, geht es auch in der aktuellen Ausgabe des Online-Magazins Internethandel.de, das unter dem Link Die Mini GmbH als Gründungsalternative für Online-Händler wieder eine kostenlose Leseprobe bereithält.

Die aktuelle Ausgabe informiert darüber hinaus über rechtliche Bestimmungen beim Einsatz von Social Media Werkzeugen (wie Facebook, Twitter, Google+ und Blogs) sowie den erfolgreichen Onlinehandel über diese Kanäle.

Mein Tipp: Downloaden, reinschnuppern und die gewonnenen Erkenntnisse in die eigenen Entscheidungen und Strategien mit einbeziehen.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, noch stellen diese eine individuelle Beratung dar. Für individuelle Fragen kontaktieren Sie bitte immer Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.