Definition, Anforderungen, Qualifikation, Hubert Baumann, Haibach / Aschaffenburg, Wien

Der Unternehmensberater !

Unternehmensberater-Strategieberater-Managementberater-Begriff Der Unternehmensberater !Die Begriffe Unternehmensberater, Strategieberater, Managementberater etc. sind in Deutschland keine geschützten Bezeichnungen. Im Prinzip kann sich jedermann (und jedefrau) „Unternehmensberater“ nennen, der oder die sich selbst dafür berufen hält. Zwar gibt es mittlerweile einige Vereinigungen, die sich bemühen, unter ihren Mitgliedern einen Qualitätsstandard zu erreichen, doch es gibt keinerlei Verpflichtung, sich diesen anzuschließen. Beispiel dafür ist der bereits in den 50er Jahren gegründete BDU (Bundesverband deutscher Unternehmensberater e.V.)

Anders ist das zum Beispiel im benachbarten Österreich. Dort handelt es sich bei dem Beruf des Unternehmensberaters um ein sogenanntes „reglementiertes Gewerbe“. Die Wirtschaftkammer (WKO) achtet sehr genau darauf, dass die erforderliche Qualifikation in Form einer einschlägigen Ausbildung und/oder praktischen Erfahrung nachgewiesen und eingehalten wird. Die Tätigkeit des Unternehmensberaters unterliegt dort der Gewerbeordnung.

In allen anderen Fällen achten Sie bitte selbst darauf, …

… dass auch „Unternehmensberater“ drinnen ist,
wo „Unternehmensberater“ drauf steht.

Worauf man bei der Auswahl des passenden Beraters achten sollte, habe ich in meinem Beitrag

vor einigen Wochen beschrieben.

 

 

P.S.: Dieser Beitrag spiegelt meine eigene subjektive Meinung wider und stellt keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.