Das Leistungsschutzrecht … macht das Leben wieder ein klein wenig schwerer …

Welche Kapriolen unsere deutschen Politiker schlagen, zeigt das neue Leistungsschutzrecht, das noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.

Ich bin heute über einen Beitrag in der Computerwoche Online auf diese Problematik aufmerksam geworden. Ob ich künftig auf diesen Artikel überhaupt noch verlinken darf? Ohne dafür Geld zahlen zu müssen ???

Was sich hier so nett und harmlos anhört – ein Recht auf den Schutz meiner Leistung -, wäre ja auch in meinem Sinne. Immerhin habe ich selbst vor einigen Tagen über eine Urheberrechtsverletzung hier auf meiner Seite berichtet.

Doch hinter dem Leistungsschutzrecht steckt etwas viel Besseres:

Dieses Gesetz soll die Verlage in Deutschland gegenüber den Internet-Medien stärken, indem Hinweise und Links auf Beiträge von Verlagen mit einer Gebühr belegt werden können. So habe ich das zumindest verstanden. Das betrifft im Prinzip alle Internetseiten und Blogs von Betreibern, die mit ihren Seiten in irgendeiner Weise Geld verdienen. Im Prinzip wären auch Anbieter wie Wikipedia und Google davon betroffen.

Zitieren soll zwar in gewissen Grenzen weiterhin erlaubt sein. Aber solange diese Grenze nicht eindeutig definiert ist (bzw. im Zweifelsfall durch ein Gericht im Nachhinein anhand eines konkreten Falles definiert wird), sind Verlinkungen und Zitate auf jeden Fall ein Abmahnrisiko. Wo hört ein Zitat auf und ab wievielen Buchstaben oder Wörtern ist es bereits eine unerlaubte Wiedergabe von Content? Immerhin könnte so schon eine etwas längere Überschrift kritisch werden.

Auch Facebook und andere Social Media Plattformen übernehmen beim Einfügen eines Links in eine Statusmeldung einen Teil des Inhaltes, wenn man ihn nicht explizit manuell herauslöscht.

Sollte das Gesetz so beschlossen werden, müssten meine Leser künftig auf verschiedene Hinweise und Links zu anderen Seiten verzichten. Natürlich werde ich auf diese Weise logischerweise auch keine Werbung mehr für diese Verlage machen, was ein Hinweis auf den Artikel ja zweifelsfrei bedeutet.

Auf der Seite http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/ gibt es weitere Informationen über das geplante Gesetz sowie den geplanten Gesetzesentwurf als PDF-Dokument. Außerdem wird dort ein Plug-In für WordPress zur Verfügung gestellt, der bestehende Links auf diese Landingpage umleitet, die erklärt, warum dieser Link nicht mehr erreichbar ist. Ich habe dieses Plug-In gleich mal installiert. Wieviele meiner Links davon betroffen sind, hängt von der Blacklist ab, die dort definiert ist.

Ob den Verlagen damit gehofen ist? Ich glaube nicht! Aber die Politik freut sich. Wieder ein neues Gesetz, um den Menschen in diesem Land das Leben ein klein wenig schwerer zu machen.

Ich habe mich entschieden, künftig auf solche generellen Missstände hinzuweisen. Nicht um Sie, meine Leser zu verärgen oder mit meinen Problem zu belästigen, oder mich für oder gegen politische Lager auszusprechen. Sondern um aufzuzeigen, mit welchen Problemchen Unternehmen in diesem Land täglich konfrontiert werden.

In diesem Sinne Ihnen / Euch allen ein schönes Wochenende

Hubert Baumann ed9d0eca8c6f4560b590308e93a6fb1a Das Leistungsschutzrecht ... macht das Leben wieder ein klein wenig schwerer ...

 

Ein Kommentar

  1. Die Politik freut sich höchstens, dass die nervigen Lobbyisten jetzt mal Ruhe geben, immerhin ist das Leistungsschutzrecht von den Verlagen selbst mit Einsatz aller Mittel durchgesetzt worden. Welche Auswirkungen das heute schon hat, zeigt dieser Blogeintrag recht gut – und liefert gleich noch interessante Links zu juristischen Einschätzungen des Entwurfs mit: http://augengeradeaus.net/2012/06/mit-leistungsschutzrecht-kein-wehrbeauftragter-kein-general/ (Und nein, keine Propaganda, ich war und bin auch nicht bei der Bundeswehr, der Artikel zeigt aber sehr schön, dass die gesamte Gesellschaft davon betroffen sein wird!)

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