Rücksendung ohne Garantie – und mit einem mulmigen Gefühl. Ein Garantiefall.

Ein defektes elektronisches Gerät kommt in jedem Büro und jedem Haushalt einmal vor. Gut, wenn der Defekt innerhalb der Garantiezeit auftritt.

Paket-rechteckig-150x102 Rücksendung ohne Garantie - und mit einem mulmigen Gefühl. Ein Garantiefall.So auch bei einem meiner Netzwerkadapter, die ich in meinem Büro einsetze. Am Wochenende nahm ich mit dem Hersteller per E-Mail Kontakt auf. Am Dienstag kam die Mail des Herstellers: Ich darf das Gerät zurückschicken.

Allerdings stellt der Hersteller auch klare Anforderungen, wie die Einsendung des defekten Gerätes auszusehen hat. Wer einen Garantiefall meldet, muss sich auch als Kunde klar an die Regeln halten.

  • Meinen Kaufbeleg soll ich beilegen – als Garantienachweis. Klar, soweit verständlich.
  • Und die Rücksende-Nummer muss auf dem Paket von außen gut sichtbar sein. Der innenliegende Reparaturbeleg mit der gleichen Nummer genügt offensichtlich nicht.

Sicherheitshalber weist mich das Unternehmen noch darauf hin, was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte:

  • Fehlt die gut sichtbare Rücksendenummer, wird das Paket erst gar nicht angenommen
  • und: „Ohne Kaufnachweis eingesandte Geräte werden nach 28 Tagen entsorgt“.

Als Kunde habe ich bei solchen Rücksendungen immer ein sehr mulmiges Gefühl. Hoffentlich habe ich alles richtig gemacht.

Leider überträgt sich dieses mulmige Gefühl häufig auch auf das Produkt selbst.

Ein Gerät, mit dem man bislang sehr zufrieden war, wird damit zum Standard. Eine Empfehlung kommt schon nicht mehr so klar über die Lippen. Ob ich mich bei einer späteren Neuanschaffung wieder für den gleichen Hersteller entscheiden werde?