Ist Ihr Unternehmen schon SEPA-fit? Es ist höchste Eisenbahn! Wie sind Ihre Erfahrungen bei der Umstellung?

Zum 1. Februar 2014 tritt das neue Zahlungsverkehrsverfahren SEPA
(
Single Euro Payments Area) in Kraft.

Während in vielen Haushalten schon seit Monaten Briefe von Versicherungen und anderen Unternehmen ohne aktives Zutun ins Haus flattern, und über die Änderungen beim Lastschrifteinzug informieren, müssen Unternehmer selbst aktiv werden.

Augenscheinlich ändert sich zunächst einmal die Kontonummer. Sie wird ersetzt durch die neue IBAN-Nummer (International Banking Account Number) und ist mit insgesamt 22 Stellen nun deutlich länger als bisher. Dafür enthält diese neue Nummer (genau gesagt ist eine Kombination aus Zahlen + Buchstaben) nun auch deutlich mehr Informationen: An den ersten beiden Stellen ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland oder AT für Österreich), danach einen Prüfziffernblock und danach die bisherige Bankleitzahl (BLZ) und die bisherige Kontonummer.

Was müssen Unternehmen, Handwerker und Freiberufler beachten?
Aber auch Vereine und Organisationen !
– Auch wenn sie nur im Inland Geschäfte machen ! –

Unternehmen, die bisher schon geschäftlich im EU-Ausland tätig waren, ist die IBAN bereits geläufig und in der Regel auf den Rechnungs- und Briefvordrucken auch schon enthalten. Alle anderen sollten sie schleunigst ergänzen. Zusätzlich sollte auf den Vordrucken auch der BIC (Bank Identifier Code) – auch SWIFT-Code – vorhanden sein. Der BIC ist eine in der Regel 11-stellige Buchstabenkombination. Außerdem müssen die vorhandenen Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrsprogramme das neue Verfahren unterstützen. Falls dies noch nicht der Fall ist, bitte möglichst bald beim Softwareanbieter nach einem aktuellen Update anfragen.

Für Unternehmen, die ausschließlich auf Barzahlung oder Zahlung per Überweisung arbeiten, ist dies auch schon fast die halbe Miete. Haben Sie die Kontodaten Ihrer Lieferanten in einer Datenbank gespeichert, müssen Sie jedoch auch dort tätig werden. Fragen Sie bei Ihrer Bank, ob Sie Ihnen ein Konvierungsprogramm zur Umstellung anbieten können. Ansonsten müssen die die neuen Daten ggf. per Hand einpflegen.

Sehr schön beschrieben ist das Thema zum Beispiel hier: http://netzwertig.com/2013/12/03/sepa-umstellung-wichtige-fakten-und-gefahren-fuer-unternehmer-und-selbststaendige/

Unternehmen, die von ihren Kunden Zahlungen per Lastschrift einziehen, müssen jedoch einiges mehr beachten. Der Kunde muss (- schriftlich -) über das neue Verfahren informiert werden. Der Kunde erteilt damit ein sogenanntes „Lastschriftmandat“.

Doch es gibt noch mehr:

Um überhaupt Lastschriften bei seiner Bank einreichen zu dürfen, benötigt das Unternehmen eine sog. „Gläubiger-ID“. Diese muss bei der Bundesbank beantragt werden und auch auf den Mitteilungen an die Kunden enthalten sein. Außerdem unterscheidet das neue Verfahren zwischen einem Basislastschrift-Mandat und einem Firmenlastschrift-Mandat. Das Basislastschrift-Mandat entspricht im Wesentlichen der bisherigen Einzugsermächtigung. Das Firmenlastschrift-Mandat entspricht „so quasi“ dem bisherigen Abbuchungsauftrag. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Mandate besteht darin, dass das Firmenmandat nach der Abbuchung nicht mehr bei der Bank widersprochen werden kann. Der Unternehmer muss sich bei einer fehlerhaften Abbuchung dann ggf. mit seinem Vertragspartner direkt in Verbindung setzen. – Und er sollte im Vorfeld genau überlegen, wem er ein solches Firmenlastschrift-Mandat erteilt.

Soweit das Wesentliche im einem kurzen Abriss.

Wichtig ist: Keine Angst vor der Umstellung! Es ist alles keine Hexerei.

Man muss es nur machen und vor allem rechtzeitig damit anfangen. Sonst kann es passieren, dass in den Wochen nach dem 1. Februar 2014 Zahlungen nicht abgewickelt werden können und dadurch ein Liquiditätsengpass entsteht.

Einen sehr schönen Beitrag zum Thema (zusammen mit zwei Videos und einer Checkliste) hat hat auch das Handwerk-Magazin auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt: http://www.handwerk-magazin.de/sepa-umstellung-die-zeit-draengt/150/2/212977/1

Wie ist Ihre / Eure Erfahrung? Haben Sie mit der SEPA-Umstellung schon begonnen? Welche Probleme sind während der Umstellungsphase aufgetreten?

P.S.: Diese Informationen wurde sorgfältig recherchiert und erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Sprechen Sie ggf. mit Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater. Der Artikel ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.