Mehr Jobs für Behinderte durch Verdoppelung der Ausgleichsabgabe?

Unternehmen ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern kennen das: die jährliche Ausgleichsabgabe, die fällig wird, wenn ein Unternehmen nicht die erforderliche Mindestzahl an Behinderten eingestellt hat. Nun „droht“ Finanzminister Schäuble mit der Verdoppelung dieser Ausgleichsabgabe. Siehe dazu den Beitrag im Spiegel vom 17.07.2015.

Ob das tatsächlich Unternehmen motiviert, mehr Behinderte einzustellen, oder einfach nur mehr Geld in die Staatskassen spült, bleibt abzuwarten.

Die gute Nachricht: Unternehmen, die die erforderliche Mindestzahl an Behinderten nicht erfüllen, können sich durch entsprechend anderweitig soziales Engagement diese Ausgleichsabgabe sparen, und dabei noch etwas Gutes tun. Zum Beispiel, indem man gezielt Aufträge an Behindertenwerkstätten vergibt. Nur sollten sie frühzeitig vor dem Jahresende aktiv werden.

Das Unternehmen „SpendEffekt„, dessen Geschäftsführer Wolfgang Hoffmann ich vor einigen Tagen auf einem Netzwerktreffen kennengelernt habe, hat sich bereits intensiv mit der Materie beschäftigt und dabei einen interessanten Ansatz entwickelt. Von ihm wurde mir auch der folgende Beitrag zur Verfügung gestellt:

Reduzieren Sie die Ausgleichsabgabe durch Sachspenden

Wie Unternehmen Ausgleichsabgabe sparen und gleichzeitig soziales Engagement leisten

Aufträge an WfbM

Als Unternehmer mit mehr als 20 Beschäftigten kennen Sie die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe, auch Schwerbehindertenabgabe genannt. Vielleicht haben Sie jedoch nicht die Möglichkeit, die Quote von 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das bedeutet jährlich hohe Zahlungen an das Integrationsamt.

Der Gesetzgeber ermöglicht jedoch die Reduzierung der Ausgleichsabgabe, indem Sie Aufträge an WfbM (Staatliche anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen) vergeben. Sie können 50% der auf der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.

So werden die WfbM unterstützt und Menschen mit Behinderung haben einen sicheren Arbeitsplatz.

Denn: Auch behinderte Menschen wollen und – vor allem – brauchen eine sinnvolle Aufgabe.

Das Konzept

  • Haben Sie mehr als 20 Beschäftigte?
  • Sind Sie zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet?
  • Kommen dadurch hohe Ausgaben jedes Jahr auf Sie zu?
  • Spenden Sie auch jährlich an gemeinnützige Einrichtungen oder Organisationen?
  • Wandeln Sie Ihre Geldspenden in Sachspenden um und verbinden diese mit einem Auftrag an eine WfbM!

Wie funktioniert das?

  • Sie erteilen den Auftrag und entscheiden, wem Ihre Sachspende zu Gute kommen soll.
  • Die WfbM wird beauftragt, die Produkte, die auch gerne nach individuellen Wünschen hergestellt werden können, an die ausgewählten Spendenempfänger zu liefern.
  • Sie begleichen die Rechnung der WfbM und können 50% der ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.
  • Sie bekommen die geprüfte Spendenbescheinigung. Ihre Steuervorteile bleiben in voller Höhe erhalten.

SpendEffekt – dieser Name ist Programm

SpendEffekt ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Reduzierung der Ausgleichsabgabe spezialisiert hat.

Seit vielen Jahren werden jährliche Sachspendenaktionen für zahlreiche namhafte Unternehmen abgewickelt. Zu deren vollster Zufriedenheit! Natürlich wurde das Konzept eingehend geprüft.

Eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde beauftragt, das Konzept „Reduzierung der Ausgleichsabgabe durch Sachspenden“ im Hinblick auf den Anrechnungsbetrag pro Rechnung sowie das Einsparungspotenzial bezogen auf das Spendenvolumen in Prozent für eine Auswahl von Rechnungen zu untersuchen. Der vollständige Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.

Fazit

Das Konzept „Reduzierung der Ausgleichsabgabe durch Sachspenden“ birgt enormes Potenzial. Als Wirtschaftsunternehmen können Sie durch dieses Konzept Ihre Ausgleichsabgabe erheblich senken oder – je nach Höhe der fälligen Abgabe und abhängig von Ihrem Spendenvolumen – sie entfällt völlig.

Die Anwendung dieses Konzepts bringt allen Beteiligten enorme Vorteile:

  • Sie sichern Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung
  • Sie machen allen Spendenempfängern eine große Freude
  • Sie nutzen die Steuervorteile
  • Die öffentliche Übergabe der Sachspende ist für Sie wertvolle Publicity

Wenn Sie sich näher für das Konzept interessieren, steht Ihnen das Team von SpendEffekt gerne zur Verfügung – natürlich auch mit einer konkreten Beispielrechnung.