Fortbildung ist angesagt: Änderungen beim Gründercoaching und ESF-Förderung

Am Montag Nachmittag ging es bei der IHK Aschaffenburg um die neuen Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-Hows – kurz BAFA- oder ESF-Förderung, aber auch Vorgründungs- und Nachgründungscoaching. Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg hatte dazu zahlreiche Berater/innen aus der Region sowie eine kompetente Referentin von der DIHK Berlin eingeladen.

Nachtrag am 08.03.2016:
Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • Die BAFA ist nun neben der bisher bekannten Unternehmensförderung auch für die Gründerförderung (Vorgründer- und Nachgründercoaching) zuständig. Die KfW ist Ende 2015 aus dem Förderungsgeschäft ausgestiegen und konzentriert sich nun auf das klassische Kreditgeschäft. Damit gelten auch für alle Beratungen und Förderungen die gleichen Regeln bezüglich Antragstellung, Beraterqualifikation und Beratungsbericht.
  • Für alle Förderungen ist folgende Reihenfolge bei der Antragstellung zwingend einzuhalten: 1. Gespräch mit dem Regionalpartner, 2. Antrag, 3. Beratervertrag.
  • Der Antrag muss vom Unternehmen gestellt werden. Anträge durch einzelne Gesellschafter und eine damit mögliche Mehrfachförderung sind nicht möglich.
  • Die Hauptprüfung der Anträge und Beratungsberichte erfolgt über die bekannten Leitstellen (z. B. DIHK)
  • Der Beratungsbericht muss einheitlich die folgenden Kapitel enthalten: 1. Gegenstand der Beratung, 2. Ist-Situation / Schwachstellen, 3. Handlungsempfehlung.
  • Die Akkreditierung der Berater erfolgt generell bei der BAFA. Berater, die bisher nur bei der KfW gelistet waren, müssen sich ggf. neu akkreditieren lassen. Ein Nachweis einer bestimmten Anzahl von Beraterungen pro Jahr (wie bisher bei der KfW) üblich, ist aktuell bei der BAFA nicht vorgesehen.
  • Die Ablehnungsquote beträgt aktuell ca. 5 – 7 % (Erfahrungswert).
  • Ansprechpartner ist im Zweifelsfall immer die örtliche Industrie- und Handelskammer, auch für die Förderung von Handwerksbetrieben und sonstigen Unternehmen, die nicht an die IHK angeschlossen sind.

Soweit die Information, die ich in Kürze aus der Veranstaltung mitgenommen habe – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Ausführliche Informationen gibt es wie gewohnt direkt auf der Seite des BAFA.