Förderung meiner Beratungsleistungen durch die BAFA im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds)

Grundsätzlich sind die Beratungsleistungen, die Sie durch mich erhalten, im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds) förderbar. Zuständig für die Verwaltung und Auszahlung der Gelder ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Beratung oder ein Coaching im klassischen Sinne handelt (also keine operative Unterstützung) – was aber bei meinen Beratungen in der Regel so der Fall ist.

Die genauen Bedingungen und Ablauf finden Sie hier auf der Seite der BAFA.

Für alle „Querleser“ hier die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Förderbar ist eine Beratungsdienstleistung bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000,00 EUR netto.
  • Von diesem Betrag erhalten Sie auf Antrag nach Abschluss der Beratung bis zu 50 % erstattet.
  • Für die Antragstellung benötigen Sie:
    1. ein von mir unterzeichnetes Beratungsprotokoll (erstelle ich Ihnen auf Wunsch gerne)
    2. meine Rechnung
    3. den Kontoauszug, mit dem Sie die Überweisung des Rechnungsbetrages belegen können, d. h. Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen.
  • Diese Unterlagen laden Sie zusammen mit dem elektronisch generierten Antragsformular in die Datenbank der BAFA. Die entsprechende Software können Sie hier herunterladen (Antragsstellung geht leider ausschließlich nur mit dieser Software).
  • Wichtig:
    1. Die Antragsstellung muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung erfolgt sein. Besser: gleich nach Beratungsende beantragen – dann wird nichts vergessen und man hat sein Geld auch schneller.
    2. Es ist nur 1 Antrag innerhalb eines halben Jahres für das gleiche Beratungsthema möglich (also besser einzelne Detailthemen zu einem Hauptthema zusammenfassen)
    3. Das Unternehmen muss bei Beratungsbeginn mindestens 1 Jahr am Markt tätig gewesen sein. Diese Förderung hat also NICHTS mit der bekannten Gründerförderung zu tun.

Diese Informationen sind von meiner Seite ohne Gewähr. Es besteht kein Rechtsanspruch. Bitte überprüfen Sie im Einzelfall auf der Seite http://www.beratungsfoerderung.info/beratungsfoerderung/beratungsfoerderung/richtlinie/index.html, ob speziell für Ihr Unternehmen eine Förderung möglich ist.