Unternehmensführung: Mitarbeitermotivation als unternehmerische Herausforderung

In unserem heutigen Beitrag geht es um das Thema „Mitarbeitermotivation als unternehmerische Herausforderung – die beliebtesten Gehaltsextras in der Zusammenfassung“.

Mitarbeiter-Motivation Unternehmensführung: Mitarbeitermotivation als unternehmerische HerausforderungMitarbeitermotivation durch Gehaltsextras

Personalmanagement ist Teil der Unternehmensführung und einer der Unternehmensbereiche, die maßgeblich das Schicksal eines Unternehmens mitbestimmt. Dazu gehören qualifiziertes Personal an der richtigen Stelle sowie Mitarbeitermotivation gleichermaßen, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.

Mitarbeitermotivation als unternehmerische Herausforderung

Eine gute Mitarbeiterführung zeichnet sich durch einen komplexen Führungsstil aus. Damit die Führung auch Wirkung zeigt, bedarf es bestimmter Führungsinstrumente.

Eines davon ist die Mitarbeitermotivation. Sie ist eine der größten unternehmerischen Herausforderungen, in deren Mittelpunkt die Aufgabe steht die Freude an der Arbeit zu manifestieren und gute Mitarbeiter langfristig zu binden. Wer als Chef hier nur die Brieftasche zückt, wird langfristig mit dieser wenig kreativen Maßnahme keinen Erfolg haben.

Stattdessen gehört es mittlerweile zum unternehmerischen Alltag insbesondere erfolgreiche Mitarbeiter mit Geld- oder Sachwerten, den sogenannten „Incentives„, zu belohnen. So werden Top-Mitarbeiter zu Reisen eingeladen, andere wiederum erhalten Gutscheine für einen Kinobesuch, für eine Kosmetikbehandlung oder für ein Fitnessstudio. Engagierte Mitarbeiter werden außerdem immer öfter mit Weiterbildungsangeboten belohnt.

Daneben gibt es auch steuerfreie Gehaltsextras, die geeignet sind, engagierten Mitarbeitern Anerkennung zu zollen (Liste der beliebtesten Gehaltsextras).

Gehaltsextras, die sich lohnen

Es gibt einige steuerfreie Gehaltsextras, durch die die Abgabenlast eines Arbeitnehmers gesenkt werden kann.

Ob Fahrtkostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss, Warengutscheine oder Altersvorsorge, es gibt viele Wege, das Gehalt eines Arbeitnehmers aufgrund guter Leistungen mit Extras zu versüßen.

Mit einem Fahrtkostenzuschuss kann der Arbeitgeber Fahrten zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsort mit 30 Cent pro Kilometer bezuschussen, wobei die Obergrenze bei 4.500 Euro pro Jahr liegt. Diese Zulage muss der Arbeitgeber lediglich mit fünfzehn Prozent pauschal versteuern.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant ist der Kinderbetreuungszuschuss. Werden die Zahlungen zusätzlich zum Lohn geleistet und trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Kinderhort oder den Kindergarten, dann fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Die Kosten für die Kinderbetreuung in einer entsprechenden Einrichtung müssen allerdings nachgewiesen werden und die Kinder dürfen nicht älter als sechs Jahre und noch nicht schulpflichtig sein.

Ein weiteres Gehaltsextra sind Warengutscheine, die als Sachbezüge bis zu einem Wert von monatlich 44 Euro zulässig sind. Auch sie bleiben frei von Sozialabgaben und Steuern. Neben der abzugebenden Ware darf indes kein Betrag stehen, sondern nur die Ware und die entsprechende Menge.

Die betriebliche Altersvorsorge als Gehaltsextra

Für den Arbeitgeber finanziell am interessantesten ist das Gehaltsextra der betrieblichen Altersvorsorge, die mit weiteren Besonderheiten in fünf verschiedenen Durchführungswegen angeboten wird, nämlich als Direktversicherung, als Pensionsfonds, als Pensionszusage, als Pensionskasse und als Unterstützungskasse.

Der Arbeitgeber entscheidet über das jeweilige Altersvorsorgeprodukt und schließt die gewählte Vorsorgeform für seinen Arbeitnehmer ab. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen im Wesentlichen in der Steuerersparnis, da die Beitragszahlungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, und in einer Senkung der Lohnnebenkosten, da die Beitragszahlungen nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge profitiert der Arbeitnehmer neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge von einer dritten Säule im Bereich der Altersversorgung, die darüber hinaus auch bei Insolvenz des Unternehmens fortbesteht und auch vor dem Zugriff durch Hartz IV geschützt ist. Die hohe Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht auch die Mitnahme im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers.

Der Autor dieses Beitrages, Herr Jakob Ludwig ist studierter Volkswirt und arbeitet derzeit als freischaffender Autor und Berufsberater im Onlinebereich für verschiedene Marketingagenturen und Firmenportale. Einen herzlichen Dank an ihn für diesen Beitrag zum Thema Mitarbeitermotivation mit Gehaltsextras.