Förderung von Beratungs- und Coachingleistungen – Wussten Sie schon, dass ….

Wussten Sie , dass Sie sich Beratungs- und Coachingleistungen unter bestimmten Voraussetzungen staatlich fördern lassen können? Möglich macht dies der sog. Europäische Sozialfonds (kurz: ESF). Unterstützt werden in erster Linie Kleinunternehmen und Mittelständler bis zu einer bestimmten Größe.

Bitte nicht verwechseln mit dem Gründercoaching, bei dem nur Unternehmen in der Gründungsphase gefördert werden.

Eine der Voraussetzungen: Die Beratung bzw. das Coaching darf nicht operativer Ausrichtung sein, sondern muss einen dauerhaften Mehrwert für den Beratungsempfänger haben.

„Hilfe zur Selbsthilfe“ lautet das Stichwort.

Die Umsetzung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt.

Nähere Informationen und Voraussetzungen für die Förderung im Rahmen des ESF:

Allerdings funktioniert die ganze Sache nicht ganz ohne Eigenleistung. Die Förderung ist meist auf einen prozentualen Anteil von der Gesamtsumme begrenzt. Außerdem muss in der Regel mit Rechnung, Kontoauszug und anschließendem Beratungsprotokoll belegt werden, dass die Beratung auch tatsächlich erbracht und bezahlt wurde.

Mein Tipp:

  • Schauen Sie sich auf den Seiten in Ruhe um und informieren Sie sich über das für Sie passende Förderprogramm.
  • Lesen Sie anschließend auf meiner Seite, ob und wie ich Sie bei Ihren Vorhaben individuell unterstützen kann.
  • Melden Sie sich direkt bei mir. Meine Kontaktdaten finden Sie in der Spalte links.