Nun finden Sie mal den Regenschirm …..

regenschirm Nun finden Sie mal den Regenschirm .....

… oder: „Wie Du mir, so ich Dir“ oder auch einfach nur:
„Wie gehen wir miteinander um“ …

… könnte der Titel dieser Anekdote lauten, die mir vor einigen Tagen ein Geschäftspartner erzählte.

Wichtig ist dabei nur:

Diese Geschichte gilt nicht für für „Regenschirme“, sondern ist auf viele Bereiche des täglichen Lebens adaptierbar. Wer von den beiden Beteiligten der „Schuldige“ oder das „Schlitzohr“ ist? Diese Entscheidung überlasse ich Ihnen!

Ein Angestellter war auf einer Geschäftsreise. Als er aus dem Taxi ausstieg, fiel ihm sein Regenschirm herunter. Das Taxi fuhr los, und über den Regenschirm.

Der Angestellte kaufte sich darauf einen neuen Schirm und reichte die Quittung mit seiner Spesenabrechnung am Ende des Monats ein. Die Erstattung wurde von der Buchhaltung abgelehnt mit der Begründung, dass private Anschaffungen nicht über Spesen abgerechnet werden können.

Im kommenden Monat reichte der Angestellte seine nächste Spesenabrechnung ein. Daran hing ein gelber Post-IT mit der Aufschrift:

„Nun finden Sie hierin mal den Regenschirm!“.