Das Beobachten von Besucherströmen auf der eigenen Webseite ist ein wichtiger Bestandteil der Marketingaktivitäten eines jeden Unternehmens. Wo kommen die Besucher her, wie bewegen sie sich auf meiner Seite und wohin gehen sie nach ihrem Besuch auf meiner Seite.
Nur so sind Unternehmen in der Lage den Erfolg ihrer Marketingkampagnen auszuwerten und ihre Webseite optimal an ihre Besucher anzupassen.
Doch Vorsicht:
Auch das Webseitentracking muß den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Landes entsprechen. Man darf längst nicht alles auswerten und speichern, was technisch möglich ist.
Diesen Artikel
fand ich gerade im Netz. Er dürfte für alle interessant sein, die ihre Webseitenauswertung mit Google-Analytics betreiben (nicht nur in NRW). Vielleicht eine gute Gelegenheit, die Webseite (und andere Dinge im Unternehmen) den aktuellen Datenschutzbestimmungen anzupassen.
Mein Tipp: Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte …. Ihren Datenschutzbeauftragten :-)
Hallo,
da Google bald die Neue Funktion „Remarketing“ einführt, müssen die Datenschutzbedingungen noch einmal überprüft werden. Einen ausführlichen Artikel zur Datenschutz konformen Nutzung von Google Analytics mit Remarketing gibt es hier: http://ganalyticsblog.de/analytics-datenschutz/google-analytics-datenschutzkonform-mit-remarketing-nutzen/
Viele Grüße
Mario
Vielen Dank an Mario für diesen sehr guten ergänzenden Hinweis.
Auch mit den technischen Hintergründen und den Neuerungen, die sich seit meinem Artikel getan haben.
Ja, der Datenschutz ist wichtig und unsicher beim Klout wie ich nachgelesen habe…
Kann also immer was passieren, wenn ich im Vorfeld gewarnt werde, dann bin ich nicht mehr dabei – Analyse hin oder her…
Hubert ich wünsche Dir einen schönen Abend.
Gruss aus der Schweiz, wo’s gerade in Strömen regnet…