Bei diesen Floskeln sollten Sie im Geschäftsleben hellhörig werden!

„Ein Vertrag ist dafür da, dass man sich verträgt“

Dies erklärte mir vor vielen Jahren einmal ein Geschäftspartner. Und idealerweise landet ein Vertrag nach der Unterzeichnung in einer Schublade und braucht diese Schublade nie mehr wieder verlassen. Denn wird er herausgezogen, hat dies meist einen guten Grund. Und dies bedeutet in der Praxis oft nichts Gutes, sondern

Probleme bei der Zusammenarbeit.

In der vorliegenden Situation ging es um einen sog. „Full-Service-Dienstleister“, der einst den Außenauftritt eines Kunden „Alles aus einer Hand“ übernommen hatte. Logogestaltung, Webdesign, Pflege der Webseite, Flyer, Visitenkarten, Briefpapier und viel mehr.

Für viele Kleinunternehmen und Selbständige ist dies eine bequeme Sache. Denn oftmals sind sie Experten auf einem ganz anderen Gebiet und froh, wenn ihnen jemand genau diese unangenehmen Arbeiten abnimmt. Genau diese Unkenntnis eines fremden Sachgebietes und die Freude darüber, einen Experten für sein Problem gefunden zu haben, könnte auch der Grund sein, weshalb oftmals auf einen Vertrag verzichtet wird, der die Rechte und Pflichten sowie die Eigentumsverhältnisse an den erstellten Inhalten klar definiert. Lediglich eine mündliche „Da-werden-wir-uns-schon-einig“-Vereinbarung sorgt vermeintlich für ein gutes Gefühl bei den Vertragspartnern.

Tipp 1: Vorsicht bei „Da werden wir uns schon einig“-Vereinbarungen!

In der Regel geht das auch eine zeitlang gut, bis irgendwann der Kunde – aus welchem Grund auch immer – unzufrieden wird und jenes böse Wort in den Mund nimmt, das kein Dienstleister gerne hören mag. Es lautet:

„Kündigung“.

Spätestens dann stellt man schnell fest, dass sich die Sache mit dem „einig werden“ wesentlich schwieriger gestaltet als ursprünglich vermutet.

Tipp 2: Schließen Sie klare Vereinbarungen über Urheberrechte und Nutzungsrechte

Denn als Urheber beansprucht der Dienstleister nun auch die Eigentumsrechte an den erstellten Werken. Der Kunde wiederum ist ebenfalls der Überzeugung der rechtmäßige Eigentümer zu sein, denn schließlich verkörpern die erstellten Dokumente sein Unternehmen. Der Kampf beginnt. Eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle ist meist nicht vorhanden. Im ungünstigsten Fall verliert der Kunde sein Design, sein Logo, die Inhalte seiner Flyer usw. Kurz: er darf seine „Corporate Identity“ komplett neu erfinden. Oder es wird zumindest ein harter Kampf diese zu behalten.

Ein Einzelfall? Nein, leider nicht. Denn erschreckender Weise habe ich diese Situation in den vergangenen Jahren meiner Tätigkeit in nahezu ähnlicher Form schon häufiger erlebt.

Zusammenfassung: 

Auch wenn ein Vertrag am Anfang einer Geschäftsbeziehung oftmals unnötig erscheint, weil man sich gut versteht und davon überzeugt ist, dass man sich im Falle eines Falles „schon einig wird“, sollten die wichtigsten Dinge einer Zusammenarbeit immer schriftlich festgehalten werden – ganz gleich, um welche Art von Dienstleistung oder Abmachung es sich dabei handelt. Denn die Erfahrung zeigt, dass dieses Lippenbekenntnis im Konfliktfall schnell zu einer Phrase wird. Werden Sie hellhörig bei „Da-werden-wir-uns-schon-einig“-Zusagen.

Ein Vertrag ist dafür da, dass man sich verträgt, auch wenn dieser nach der Unterzeichnung in der Schublade verschwindet und diese nie mehr verlassen muss.

Obligatorischer Hinweis: Diese Geschichte spiegelt ausschließlich meine praktischen Erfahrungen in bestimmten Situationen wider. Sie stellt KEINE Rechtsberatung im juristischen Sinne dar. Die Inhalte wurden bewusst neutral formuliert. Eine konkrete Anspielung auf existierende Unternehmen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Ein Kommentar

  1. Ein Kollege gab mir einmal folgenden Tipp für grafische Leistungen: Darauf achten, welchen Mehrwertsteuersatz die Rechnung enthält. Bei dem ermäßigten Steuersatz besteht die begründete Gefahr, dass das Urheberrecht beim Grafiker bleibt und man nur eine Nutzungserlaubnis erhält.
    Das führt dann zu kuriosen Ergebnissen, weil der eigentliche Nutzer eines Logos immer wieder beim Grafiker anfragen muss, ob der das Logo auf Visitenkarten, Briefbögen, Fahrzeugen etc. verwenden darf.
    Der Grafiker nimmt in diesem Fall u.U. eine Nutzungsgebühr. Deshalb: im Vorfeld darauf achten, dass ALLE Nutzungsrechte übertragen werden.

    Stefan Bösebeck UhU.Scout – http://www.uhu-macht-erfolgreich.de

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