Bald ist es bei vielen wieder soweit – der Sommerurlaub bzw. die Betriebsferien stehen an.
Manche Unternehmen entscheiden sich, für zwei oder drei Wochen die Tore komplett zu schließen. Bei anderen wiederum sind nur einige Mitarbeiter oder der Chef in Urlaub, während der Betrieb weiterläuft.
Damit Sie als Firmeninhaber oder Unternehmer nicht bei jeder Kleinigkeit im Urlaub gestört werden, sollten Sie im Unternehmen Ihren Urlaub vorher gut organisieren. Wichtig ist eine klare Regelung, wann und bei welchen Vorkommnissen Sie im Urlaub gestört werden dürfen oder müssen. Schließlich wollen Sie ja Urlaub machen und nicht nur ihren Arbeitsplatz an einen anderen Ort verlagern.
Der aktuelle Sondernewsletter des Handwerk Magazins widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Betriebsferien und Urlaub.
Dabei sind auch zwei Fachbeiträge aus meiner Feder mit von der Partie:
- Betriebsferien: Beruhigt Urlaub machen ohne Kunden zu verlieren
- und Chef im Urlaub: Wie Sie Ihre Vertretung richtig organisieren
Einfach mal reinklicken und weitersagen (z. B. durch Ihr „Gefällt mir“ auf Facebook, XING oder Google+). Die Beiträge gelten wie immer nicht nur für Handwerkbetriebe, sondern im übertragenen Sinne für jedes andere Unternehmen.
Weitere interessante Beiträge im Newsletter von anderen Experten:
- Urlaub genehmigen: Der Chef sind Sie!
- Wann Sie Ihre Mitarbeiter im Urlaub kontaktieren dürfen
- Betriebsurlaub: Darf man Mitarbeiter in den Zwangsurlaub schicken?
- Und wer seinen Urlaub mit einem geschäftlichen Aufenthalt kombiniert:
Reisekosten: So viel wie möglich absetzen.
Haben Sie selbst Tipps und Empfehlungen, die Sie Firmeninhaber, Unternehmern und Selbständigen für die bevorstehende Urlaubszeit gerne mitgeben möchten? Schreiben Sie mir unten im Kommentarfeld.
Guter Beitrag, knackig auf den Punkt gebracht.